Arbeits- und Wegeunfälle sowie Unfallmeldung
Verhalten nach Arbeits- und Wegeunfällen
Verletzte, für die eine ärztliche Betreuung erforderlich ist, sind einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorzustellen. D-Ärzte sind Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, werden von den Landesverbänden der Gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen und verfügen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sind tätig in Praxen oder Erste-Hilfe-Stellen von Krankenhäusern.
Bei isolierten Augen-, Hals-Nasen-Ohren- oder Zahnverletzungen ist ein entsprechender Facharzt aufzusuchen.
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht dem D-Arzt-Verfahren, sie haben nach einem Arbeits- oder Wegeunfall die freie Arztwahl.
Nach jedem Arbeits- oder Wegeunfall muss der/die Vorgesetzte informiert werden, bei Studierendenunfällen die Instituts- oder Fachbereichsverwaltung.
Erfolgte die Erstversorgung von Verletzten über die Feuerwehr, bittet die Dienststelle Arbeitssicherheit um eine kurze Information.
Unfallmeldung
Angestellte, Auszubildende, Studierende
Im Gegensatz zu den Erläuterungen auf den Formularen ist eine Unfallanzeige immer dann auszufüllen, wenn infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls eine ärztliche Behandlung erforderlich ist und somit Kosten entstehen.
Für das Anfertigen und Unterschreiben der Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden des Unfalls ist der/die Vorgesetzte verantwortlich. Unfallanzeigen für Studierende unterschreibt die zuständige Instituts- oder Fachbereichsverwaltung.
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unfallanzeige wird verschlossen an die Dienststelle Arbeitssicherheit (DAS) weitergeleitet.
Bei Verletzungen, die keinen Arztbesuch erfordern, gilt der Eintrag im Meldeblock, der jedem Erste-Hilfe-Kasten beiliegt, als Versicherungsnachweis.
Am OEI ist der Meldeblock bei Olesya Chebanenko zu finden (Raum 115b)
Im Nachgang zu einem eventuellen späteren Arztbesuch ist eine Unfallanzeige anzufertigen.
Beamtinnen und Beamte
Ist infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls ein Körperschaden entstanden, ist unmittelbar nach Bekanntwerden vom Beamten selbst oder von dem/der Vorgesetzten eine Unfallanzeige zu erstellen. Diese wird dann verschlossen an die Personalabteilung weitergeleitet.
Formulare für die Unfallanzeige können im Internet auf folgenden Seiten heruntergeladen werden:
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Dienststelle Arbeitssicherheit
http://www.fu-berlin.de/sites/baas/erste_hilfe_unfaelle/index.html -
Personalabteilung
http://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/formulare/personal/index.html