Das Berufspraktikum in den Studien- und Prüfungsordnungen
Laut der Studien- und Prüfungsordnung von 2018 (gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2018/2019) haben die Studierenden das Berufspraktikum von insgesamt sieben Wochen im Umfang einer Vollzeittätigkeit zu absolvieren und bekommen dafür 10 LP. (s. § 7 Abs. (6) der Prüfungs- und Studienordnung (15/2018))
Laut der Studien- und Prüfungsordnung von 2015 (gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2015/2016) haben die Studierenden das Berufspraktikum von insgesamt acht Wochen im Umfang einer Vollzeittätigkeit zu absolvieren und bekommen dafür 10 LP. (s. § 7 Abs. (6) der Prüfungs- und Studienordnung (26/2015))
Laut der Studien- und Prüfungsordnung von 2014 (gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2014/2015) haben die Studierenden das Berufspraktikum von insgesamt acht Wochen im Umfang einer Vollzeittätigkeit zu absolvieren und bekommen dafür 10 LP. (s. § 7)
Laut der Studienordnung von 2012 (gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2012/2013) haben die Studierenden das Berufspraktikum von insgesamt acht Wochen im Umfang einer Vollzeittätigkeit zu absolvieren und bekommen dafür 10 LP. (s. § 4)