Studienabschluss
Abschlussnote
Zur Ermittlung der Gesamtnote werden die jeweiligen Noten mit der Zahl der dazugehörigen Leistungspunkte multipliziert, dann addiert und durch die Summe der einbezogenen Leistungspunkte dividiert. Bei der Ausweisung des Notenwertes auf dem Zeugnis wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt.
Feststellung des Studienabschlusses
Nach der erfolgreichen Absolvierung aller Studienleistungen ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Feststellung des Studienabschlusses beim Prüfungsbüro stellen. Nur auf diesen Antrag hin werden die Zeugnisse ausgestellt.
Exmatrikulation
Studierende müssen nach dem Masterabschluss eigenständig einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Dies ist ein separater Vorgang, der von dem Antrag auf Feststellung des Studienabschusses (dieser erfolgt im Prüfungsbüro) zu unterscheiden ist. Von Amts wegen werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie die Studiengebühren nicht bezahlt haben.
Die Immatrikulation ist notwendig, wenn Sie im kommenden Semester eine Lehrveranstaltung belegen müssen, um ein Modul abzuschließen. Für das Anmelden, Schreiben oder Einreichen der Masterarbeit ist die aktuelle Immatrikulation nicht erforderlich, sondern der Nachweis, dass Sie zuletzt an der FU immatrikuliert waren.
Mit der Exmatrikulation (Beendigung der Mitgliedschaft an der Freien Universität Berlin) erlischt der FU-Account. Damit einhergehend auch die Zugangsmöglichkeit zu Campus Managment. Die Lehrenden können natürlich weiterhin Eintragungen (Noten und Teilnahmen) vornehmen und auch das Studien- und Prüfungsbüro hat weiterhin umfassenden Einblick in das Noten- und Punktekonto.
Interessantes und grundsätzlich wissenswertes zum Thema FU-Accounts können Sie den FAQ-Seiten des Benutzerservice der Zedat entnehmen: https://www.zedat.fu-berlin.de/FAQ#6.1.
Beglaubigung, Apostille, Legalisation
Das Prüfungsbüro stellt maximal drei Beglaubigungen Ihrer Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement) aus. Die Beglaubigung ist unter Vorlage der Originalen Dokumente und maximal drei Kopien bei der für den Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin zu beantragen. Hierfür ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen zu rechnen. Sobald die Beglaubigungen während der Sprechzeiten abholbereit sind, werden Sie separat informiert.
Wenn Sie Ihre Abschlussdokumente (hier ausschließlich des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften) im Ausland verwenden wollen, benötigen Sie in der Regel entweder eine Apostille oder eine Legalisation. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie im Ausland arbeiten möchten oder heiraten oder ein Kind adoptieren.
Es gibt zwei Beglaubigungsformen im internationalen Urkundenverkehr - die Apostille und die Legalisation. In beiden Fällen benötigen Sie zunächst eine VORBEGLAUBIGUNG. Diese kann im Dekanat des Fachbereichs PolSoz vorgenommen werden (vorherige Terminvereinbarung erforderlich; nähere Informationen erhalten Sie hier).